Die Neurologie befasst sich mit Erkrankungen des zentralen Nervensystems (Gehirn und Rückenmark), des peripheren Nervensystems (Nervenwurzeln, sensible, motorische und vegetative Nerven), sowie der Muskulatur und der Verbindung von Nerven und Muskel (neuromuskuläre Übertragung).
Typische Anwendungen neurologischer Diagnostik sind Probleme der Beweglichkeit (Lähmungen, Koordinationsstörungen, Spastik, Krämpfe), Gefühlsstörungen, epileptische Anfälle, Bewusstseinsstörungen, Gedächtnisstörungen, Kopf- und Gesichtsschmerzen, Gesichtslähmungen, Blicklähmungen („Doppelbilder“), neurologische Formen des Schwindels, Muskelschwäche, Infektionen des Nervensystems u. a..
Überschneidungen mit anderen Fachgebieten
Neurologische Störungen können durch Erkrankungen anderer Organe bedingt sein (Arteriosklerose, Herzrhythmusstörungen, Blutgerinnungs-/Stoffwechselstörungen wie Diabetes, Schilddrüsenerkrankungen u. a., Übergewicht, regelmäßiger oder erhöhter Alkoholkonsum, verschleißbedingte Knochen-/Gelenk-/Wirbelsäulenerkrankungen, Erkrankungen des Gleichgewichtsorgans, Autoimmunerkrankungen, Rheuma usw.). Auch können Krankheiten aus anderen Fachgebieten neurologischen sehr ähnlich sein (Sehstörungen, Schwindel, bestimmten Formen chronischer Schmerzen u. a.). In diesen Fällen kann eine Zusammenarbeit mit Kollegen aus anderen Fachgebieten erforderlich sein, z. B. der Radiologie (Magnetresonanz- oder Computertomographie), der Kardiologie, Inneren Medizin, Augenheilkunde, HNO, Orthopädie).
Untersuchung und Behandlung
Vor der Untersuchung steht die Erhebung der Vorgeschichte (Symptome, Begleitumstände, zeitliche Abfolge, Vorerkrankungen, Medikamente).
Hinweis: Die Kenntnis der Vorgeschichte hat im nervenärztlichen Fachgebiet herausragende Bedeutung. Sie können sehr helfen, die Sicherheit der diagnostischen Einschätzung und der Behandlung zu erhöhen, wenn Sie über ihre Vorgeschichte möglichst genau berichten können, vor allem über die zeitliche Abfolge Ihrer Symptome und Ihre aktuellen Medikamente.
Die Untersuchung umfasst die Überprüfung wichtiger neurologischer Funktionen (sog. „Hirnnerven“, Grob- und Feinmotorik, Reflexe, Sensibilität, Muskelspannung, Bewegungsruhe, Stand/Gang u. a.) und in Abhängigkeit von den zum Arztbesuch führenden Beschwerden speziellere Untersuchungen.
In Abhängigkeit von den mittels Vorgeschichte und Untersuchung gewonnenen Erkenntnissen können technische Untersuchungen erforderlich werden (EEG, NLG, EMG, Doppler, psychometrische Tests, konsiliarische radiologische Untersuchungen).
Bei der Elektroencephalographie werden Potentiale einiger in der oberflächennahen Hirnrinde gelegenen Nervenzellen abgeleitet, welche unter dem Einfluss tieferer Hirnstrukturen stehen. Dies erlaubt Aussagen über Funktionszustände des Gehirns.
Typische Anwendungen sind die Epilepsiediagnostik sowie regional begrenzte oder allgemein übergreifende Hirnerkrankungen.
Hinweis: Die gemessenen Potentialschwankungen sind naturgemäß schwach, müssen sehr verstärkt werden und sind nicht selten Störeinflüssen unterworfen. Die Untersuchung gelingt am besten, wenn die Haare frisch gewaschen sind, aber nicht mit Haarspray oder sonstigen Zusatzmitteln behandelt werden.
AEP und VEP sind vom EEG abgeleitete Untersuchungen der Verarbeitungsgeschwindigkeit des Hör- (AEP) und des Sehsystems (VEP).
Anwendungsgebiet ist überwiegend die Suche nach entzündlichen Gehirnerkrankungen.
Der „Doppler“ misst mittels Ultraschall die Flussgeschwindigkeit des Blutes. Bei neurologischen Fragestellungen werden die hirnversorgenden Arterien und deren zuführende Gefäßstämme untersucht. Beim TCD werden durch den Schädelknochen hindurch auch die Flussgeschwindigkeiten der großen, innerhalb des Schädels gelegenen Arterien gemessen.
Hohe Flussgeschwindigkeiten oder ein verändertes Flussprofil weisen z. B. auf nachlassende Gefäßelastizität, Verengungen oder einen Verschluss von einzelnen Arterien hin.
Mittels elektrischer Reizung von Nerven wird die Geschwindigkeit, die Stärke und Charakteristik der Muskelantwort gemessen. Dies geschieht i. d. R. mit Oberflächenelektroden, die über dem Muskel auf die Haut geklebt werden.
Der Befund erlaubt Aussagen über Art, Ort und Ausmaß sowie des zeitlichen Verlaufs einer Schädigung von Nerven, Nervenwurzeln oder des Nerven-/Muskel-Überganges.
Typisches Anwendungsgebiet wäre u. a. der Verdacht auf ein Nervenengpasssyndrom (z. B. „Karpaltunnelsyndrom“, Bandscheibenvorfall usw.), eine Polyneuropathie oder die Beurteilung von Verletzungsfolgen. Zur Erhöhung des Aussagewertes wird die NLG häufig mit einer Elektromyographie (EMG) kombiniert.
Beim EMG wird mit Hilfe einer Nadelelektrode, welche in den zu untersuchenden Muskel eingestochen wird, das elektrische Feld von aktiven Muskelfasern („Muskelantwort“) gemessen. Deren Charakteristik erlaubt eine Reihe von Rückschlüssen über den Muskel und die ihn versorgenden Nerven.
Fragestellungen sind genauere örtliche Bestimmungen von Nervenschädigungen, die Beurteilung des Schweregrades und der Prognose. Auch die Suche nach erworbenen oder angeborenen Muskelerkrankungen oder der Nachweis einer Störung der neuromuskulären Übertragung (Myasthenie) gehören dazu.
Hinweis: Für die Untersuchung ist eine intakte Funktion der Blutgerinnung Voraussetzung. Erkrankungen, welche die Blutgerinnung beeinträchtigen oder die Einnahme von blutgerinnungshemmenden Medikamenten (Marcumar u. a.) schließen die Untersuchung in aller Regel aus.