Gutachten

Auf Anfrage können bei uns Gutachten zu sozialmedizinischen, verkehrsmedizinischen und betreuungsrechtlichen Fragen erstellt werden.

Sozialmedizinische Gutachten werden in aller Regel von Versicherungen, Rententrägern oder Sozialgerichten in Auftrag gegeben.

Der Auftrag von Betreuungsgutachten geht von den Vormundschaftsgerichten aus. Anträge auf Einrichtung einer Betreuung müssen zunächst direkt an das zuständige Amtsgericht gerichtet werden. Bei Fragen kann z. B. die auch Betreuungsstelle der Stadt weiterhelfen.

Bei verkehrsmedizinischen Gutachten geht es darum, ob die in den aktuellen Begutachtungsleitlinien für Kraftfahreignung geforderten medizinischen Voraussetzungen zum Führen eines Kraftfahrzeuges vorliegen oder nicht. Bei Wunsch nach Begutachtung wenden Sie sich bitte zunächst an das Straßenverkehrsamt und suchen sich einen dort gelisteten Gutachter aus, das weitere wird dann von dort veranlasst.

Hinweis: Um unnötig anfallende Kosten zu vermeiden wird bei uns zunächst ein Vorgespräch vorgeschaltet, in dem orientierend geklärt wird, ob hinreichende Chancen auf eine positive Beurteilung bestehen und ob weitere Untersuchungen (z. B. EEG, psychometrische Untersuchungen) notwendig sind. Ob das Gutachten dann tatsächlich stattfinden soll, wird anschließend gemeinsam entschieden.